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Hamburger
ErfolgsSchmieden: Die Trainerlizenz ![]() |
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Lizenzvertrag mit
Umsatzbeteiligung
Zwischen Dipl.-Psych. Eckehard Werner Rechlin
(ewr) und ... wird folgender Vertrag geschlossen:
a
Die
Nutzung
der Geschäftsbezeichnung in der Form
"ErfolgsSchmiede (Regionalbezeichnung + Name des Lizenznehmers),
basierend auf dem
Konzept der Hamburger ErfolgsSchmieden, Eckehard W. Rechlin"; c
die
Nutzung
weiterer vom Lizenzgeber entwickelter
Unterlagen und Medien, d
die
Berechtigung, Veranstaltungen nach den vom
Lizenzgeber entwickelten Methoden durchzuführen. 2. Der Lizenznehmer nutzt das
Geschäftskonzept nach Maßgabe
der folgenden Regeln: a
In der
Werbung
und in der sonstigen
Selbstdarstellung wird die Geschäftsbezeichnung in
vollständiger und
unveränderter Form benutzt. Zusätze bedürfen der Zustimmung des
Lizenzgebers. b
Den
Veranstaltungen wird das
"SchmiedeHandbuch" und die darin zusammengestellten Inhalte und
Methoden in unveränderter Form zugrundegelegt. Teilnehmer, die
dies wünschen,
können je ein Exemplar zur persönlichen Nutzung bei Eckehard
W. Rechlin
beziehen. Gäste, die zum erstenmal an einer Veranstaltung
teilnehmen,
erhalten die Texte "Wege zum Erfolg" sowie das erste Kapitel des
SchmiedeHandbuchs "Willkommen in der Schmmiede", in denen
Arbeitsverständnis und Arbeitsweise der ErfolgsSchmieden
beschrieben
sind. c
Weitere
vom
Lizenzgeber zur Verfügung gestellte
Unterlagen und Medien kann der Lizenznehmer in gleicher Weise wie das
Handbuch
verwenden. d
Im
Übrigen ist der Lizenznehmer in der Gestaltung
der Veranstaltungen und der Kundenbeziehungen frei. 3. Sowohl
die Geschäftsbezeichnung als
auch
das
"SchmiedeHandbuch" und die weiteren vom Lizenzgeber entwickelten
Unterlagen und Medien sind zu Gunsten des Lizenzgebers urheberrechtlich
geschützt. Der
Lizenznehmer ist berechtigt, a
die
Geschäftsbezeichnung zur Werbung und zur
sonstigen Selbstdarstellung in allen derzeit bekannten
Darstellungsformen zu
verwenden, b
Auszüge
aus dem "SchmiedeHandbuch" in
angemessenem Umfang zu Werbezwecken zu verwenden, c
die
sonstigen
vom Lizenzgeber überlassenen
Unterlagen und Medien in der gleichen Weise zu nutzen. Für die genannten Zwecke dürfen
Teile des Handbuchs,
Unterlagen und Medien in der erforderlichen Anzahl vervielfältigt
werden. Die
Teilnehmer sind vom Lizenznehmer in geeigneter Weise auf das
Urheberrecht
hinzuweisen und vertraglich zu seiner Wahrung zu verpflichten. Weitergehende Nutzungsrechte werden nicht
übertragen. Dem
Lizenznehmer ist insbesondere die Veränderung der
Geschäftsbezeichnung, des
Handbuchs und der sonstigen vom Lizenzgeber überlassenen
Unterlagen und Medien
nicht gestattet. 5. Der Lizenznehmer zahlt an den Lizenzgeber
eine
Vergütung
in Form eines Umsatzanteils je nach Leistungsumfang des Lizenzgebers,
im Regelfall 15-25%, jeweils zum Ende des
Quartals,
mindestens jedoch € 150 pro Quartal (incl. 19% MWSt). 6. Der Vertrag beginnt am ............ und
wird
zunächst für
die Zeit bis zum 31. Dezember des Folgejahres abgeschlossen. Er
verlängert sich dann jeweils um
ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht von einer der beiden Seiten
mit einer
Frist von drei Monaten durch eingeschriebenen Brief gekündigt
wird. Die
Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht zur
außerordentlichen
Kündigung bleibt unberührt. 7.
Für die Dauer des Vertragsverhältnisses hat der Lizenznehmer
die Möglichkeit, kostenfrei an den Arbeitstreffen einer
ErfolgsSchmiede nach Wahl teilzunehmen. Mit dem Ende des Vertragsverhältnisses
enden sämtliche
Nutzungsrechte des Lizenznehmer aus diesem Vertrag. Insbesondere
dürfen die
Geschäftsbezeichnung nicht mehr benutzt und noch vorhandene, vom
Lizenzgeber
überlassene Unterlagen und Medien nicht mehr ausgegeben werden. 8. Die Vertragsparteien stehen nicht in
Verbindung mit der
Scientology-Organisation und arbeiten nicht nach den Prinzipien oder
der
Technologie des Ron L. Hubbard. Sollte eine Klausel dieses Vertrages
ungültig sein oder
werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Hamburg, den ... (Unterschriften) Stand: 1.
Januar 2007 |
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